werden, dass die Verkehrsteilnehmenden, welche an der Kreuzung Baslerstrasse/Morgartenring/Wasgenring nach links in den Wasgenring abzweigen wollen, bei hohem Verkehrsaufkommen wie zum Tatzeitpunkt bereits vor der signalisierten Einspurstrecke nach links eingespurt und auf diese Weise aufgrund der ausreichenden Breite der Strasse soweit aussen eine Kolonne gebildet haben, sodass rechts davon eine ganze Fahrspur frei bleibt. Dementsprechend gab die Berufungsklägerin anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung zu Protokoll ihr sei bekannt gewesen, dass die Fahrzeuge dort in zwei Kolonnen fahren, deshalb habe sie Blickkontakt mit dem Lastwagenfahrer aufgenommen. Allerdings habe