Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht wort vom 24. Juni 2014 beantragte sie, die Berufung gegen das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 7. Januar 2014 sei vollumfänglich abzuweisen und das angefochtene Urteil zu bestätigen. F. Mit Berufungsantwort vom 16. Juli 2014 stellte der Privatkläger folgende Anträge: "1. Die Berufung sei abzuweisen und das Urteil der Strafgerichtspräsidentin vom 17. Januar 2014 (recte 7. Januar 2014) zu bestätigen. 2. Die Zivilforderung des Privatklägers sei dem Grundsatz nach gutzuheissen.