in Fr. Kosten des Vorverfahrens 1'440.40 Gerichtsgebühr des Strafgerichts 2'000.00 Total 3'440.40 Diese Kosten werden dem Beschuldigten zu einem Fünftel auferlegt und zu vier Fünfteln auf die Staatskasse genommen.“ Im Übrigen werden die Berufung und Anschlussberufung abgewiesen.