„1. Der Beschuldigte wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 12. Dezember 2012 der einfachen und groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 30 Tagessätzen Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht zu je Fr. 50.00 bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von Fr. 500.00 bzw. bei schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verurteilt,