Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 6. Konkurrenzen Der Beschuldigte hat sich der einfachen und groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht. Weil diese Tatbestände in echter Konkurrenz stehen, ist der Beschuldigte wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln schuldig zu erklären. IV. STRAFE (…)