4.2 B._____ hat sowohl im Polizeirapport vom 14. Juli 2011 als auch bei der Befragung vom 12. Dezember 2011 ausgeführt, der Beschuldigte sei mit seinem BMW rechts am Skoda Octavia vorbeigezogen und habe auf die Überholspur vor den Skoda Octavia gewechselt. Dabei habe er einen ungenügenden Abstand zum Skoda Octavia gewahrt (act. 55, 73). Demnach steht fest, dass es erst, nachdem der Beschuldigte den Skoda Octavia nach der Autobahnverzweigung in Richtung Delémont/St. Jakob/Breite/Birsfelden rechts überholt gehabt haben könnte, zum hier dem Beschuldigten vorgeworfenen ungenügenden Abstandhalten gekommen sein könnte.