Auch hat es lediglich gleich nach dem Ende dieser Rechtskurve auf der linken Seite der Überholspur eine Lärmschutzwand. Da B._____ den Ort des Rechtsüberholens klar als Rechtskurve nahe der Ausfahrt Breite bezeichnet und von einem versuchten Abdrängen des Skodas Octavia in die Mittelleitplanke/Lärmschutzwand spricht, steht fest, dass das strittige Rechtsüberholen nur bei der sich wenige hundert Meter vor der Ausfahrt Breite befindlichen Rechtskurve stattgefunden haben könnte.