Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Fall ist zu beachten, dass sich auf der Autobahnstrecke zwischen dem Autobahnrestaurant Windrose und der Ausfahrt Breite einzig wenige hundert Meter vor der Ausfahrt Breite eine Rechtskurve befindet. Auch hat es lediglich gleich nach dem Ende dieser Rechtskurve auf der linken Seite der Überholspur eine Lärmschutzwand.