2.5 E._____ hat bei ihrer Befragung vom 13. April 2012 zu Protokoll gegeben, dass sie die Vorfälle bzw. groben Verkehrsregelverletzungen gesehen habe, sich aber daran nicht erinnern könne. Es sei ihr nur noch gegenwärtig, dass sie bei einer Situation gedacht habe, es habe „geklöpft“. Aber sie wisse nicht mehr, welche Situation dies gewesen sei (act. 95 ff.).