Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2.3 D._____ hat bei der Befragung vom 13. April 2012 auf die Aufforderung nach der Beschreibung der Fahrt des Beschuldigten zu Protokoll gegeben, es habe ausgesehen, als ob sich der Beschuldigte mit seinem BMW und einem Lenker eines Skodas ein Rennen geliefert habe. Einmal sei der eine und danach das andere Fahrzeug vorne gewesen. Der BMW sei aufgrund seiner Fahrweise wegen Spurwechsels, Beschleunigens und Bremsens aufgefallen (act. 107). Im weiteren Verlauf dieser Einvernahme ist D._____ vorgehalten worden, gemäss dem Bericht des Polizisten B.