_ nicht hat auszuschliessen vermögen, dass der Beschuldigte das fragliche Bremsmanöver zufolge einer plötzlich auftretenden Gefahr vorgenommen hat, lässt sich aufgrund der Ausführungen von B._____ ein unbegründetes brüskes Ausbremsen des weissen Lieferwagens durch den Beschuldigten nicht zweifelsfrei nachweisen.