Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht jenigen zu erwarten ist, der den Vorfall selber erlebt hat (vgl. BENDER, Die häufigsten Fehler bei der Beurteilung von Zeugenaussagen, SJZ 1985 [81], S. 53 ff.; DITTMANN, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Plädoyer 2/97, S. 28 ff.). 1.2 In den folgenden Ausführungen wird der Übersichtlichkeit halber die vorinstanzlichen Betitelung der einzelnen Anklagepunkte mit den Buchstaben a bis e übernommen.