D. In der Berufungsbegründung vom 14. April 2014 hielt der Beschuldigte an seinen Anträgen fest und verlangte zusätzlich, er sei vom Vorwurf der mehrfachen Nötigung und der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung freizusprechen. Ausserdem beantragte er die Abweisung der Anschlussberufung. E. Mit Berufungsantwort vom 15. Mai 2014 begehrte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten. F. In der Replik vom 23. Juni 2014 bestand der Beschuldigte auf seinen Berufungsbegehren. G. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheinen der Beschuldigte mit Rechtsanwalt Yann Moor und der Staatsanwalt Martin Böhm. Die Parteien halten an ihren Anträgen fest.