Das Strafgericht Basel-Landschaft erklärte am 5. September 2013 A._____ (nachfolgend: Beschuldigter) in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 12. Dezember 2012 der mehrfachen Nötigung sowie der einfachen und mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je Fr. 50.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 250.00 bzw. im Falle schuldhafter Nichtbezahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen (Dispositiv-Ziffer 1). Auf den Widerruf des bedingten Vollzugs