Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil der Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 4. September 2014, das wie folgt lautet: „1. B.____ wird in Aufhebung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 30. Oktober 2013 vom Vorwurf der mehrfachen falschen Anschuldigung und eventualiter der Verleumdung freigesprochen.