Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3‘000.--, den Auslagen von Fr. 100.-- sowie den Kosten der Begutachtung von Fr. 9‘330.--, total Fr. 12‘430.--, gehen daher vollumfänglich zu Lasten des Berufungsklägers. In Anbetracht der dargelegten Sachlage gibt es schliesslich auch keinerlei Anlass, die Beschuldigte zur Bezahlung der Anwaltskosten des Berufungsklägers zu verpflichten.