Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht wonach die Beschuldigte es geschafft habe, dass aufgrund ihrer falschen Anschuldigungen ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen ihn eingeleitet worden sei und sie demnach genau gewusst habe, was sie tat, Stellung zu nehmen. Es ist zwar davon auszugehen, dass die erste Strafuntersuchung gegen den Berufungskläger wegen der Beschuldigten eingeleitet wurde, dass sie also das damalige Strafverfahren mit Absicht herbeigeführt hatte. Vorliegend geht es indessen gar nicht mehr um dieses frühere Strafverfahren, das mit Beschluss vom 28. Juli 2010 schon längstens wieder eingestellt wurde.