3. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Privatklägers. In seiner Eingabe vom 28. Oktober 2014 weist der Berufungskläger zunächst darauf hin, dass die Beschuldigte seit rund 25 Jahren behaupte, er würde ihre Pflanzen zerstören, dies obwohl sie wisse, dass sie keine derartigen falschen Anschuldigungen machen dürfe. Es sei deswegen im Jahre 1994 ein Vergleich abgeschlossen worden. Trotzdem habe die Beschuldigte immer wieder die gleichen Vorwürfe erhoben und damit erreicht, dass sogar ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen ihn eingeleitet worden sei. Sie habe dabei genau gewusst, was sie damit bewirken würde.