Indem sie aber trotz Kenntnis des besagten Einstellungsbeschlusses in der Einvernahme vom 17. Oktober 2011 weiterhin erklärt habe, A.____ zerstöre ihre Pflanzen, habe sie gezeigt, dass sie offenbar tatsächlich davon überzeugt war, dass dies der Wahrheit entspreche. Ihre Behauptung sei also nicht wider besseres Wissen er-