G. Anlässlich der Hauptverhandlung, zu welcher die Sachverständige Dr. med. E.____, der Privatkläger mit seinem Vertreter Advokat Martin Neidhart sowie der Vertreter der Beschuldigten Advokat Markus Trottmann, erscheinen, fragt der Präsident den Berufungskläger unter Hinweis auf die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens zunächst an, ob er immer noch an der Berufung festhalte. Nachdem er dies bejaht, wird E.____ gebeten, die von den Parteien zum Gutachten aufgeworfenen Fragen zu beantworten.