einer medizinischen Fachperson vor und - falls erforderlich - während der Dauer der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung angeordnet wurde. Die Beschuldigte wurde in der besagten Verfügung überdies aufgefordert, ihre finanzielle Situation im Hinblick auf die Prüfung der amtlichen Verteidigung darzulegen. Mit kantonsgerichtlicher Verfügung vom 16. Februar 2015 wurde sodann D.____ zur sachverständigen Person ernannt resp. mit der Begutachtung der Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung beauftragt.