„1. Es seien die Beweisanträge gemäss Ziffer 1 und 2 der Berufungserklärung von A.____ vom 28. Oktober 2014 wie auch der Verfahrensantrag gemäss der dortigen Ziffer 3 (Teilnahme von B.____ an der Berufungsverhandlung) vollumfänglich abzuweisen. Es sei B.____ das Erscheinen vor Berufungsgericht explizit freizustellen. 2. Es sei ebenso die Berufung des Privatklägers A.____ in materieller Hinsicht vollumfänglich kostenpflichtig abzuweisen und es sei demgemäss das Urteilsdispositiv gemäss angefochtenem Entscheid vom 4. September 2014 vollumfänglich zu bestätigen. 3. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Privatklägers.