„1. Es sei der Gerichtspräsident und der Gerichtsschreiber der Verhandlung vor dem Strafgericht Basel-Landschaft vom 16. Februar 2011 als Zeugen einzuvernehmen. 2. Es sei der Untersuchungsbeamte, welcher die Einvernahmen der beschuldigten Person, insbesondere die Einvernahme vom 17. Oktober 2011 geführt hatte, C.____, als Zeuge einzuvernehmen. 3. Es sei Frau B.____ zu verpflichten, an der kantonsgerichtlichen Verhandlung teilzunehmen. Sie sei vom Gericht einzuvernehmen.“