„1. Es sei Frau B.____ sowohl der falschen Anschuldigung als auch der Verleumdung schuldig zu sprechen. 2. Es sei Frau B.____ zur Bezahlung von CHF 12‘351.90 nebst Kosten von 5% seit 4. September 2014 für die Anwaltskosten bis zu diesem Zeitpunkt und für die weiteren Anwaltskosten, die bis zum kantonsgerichtlichen Entscheid entstehen, zu verurteilen. 3. Alles unter o/e Kostenfolge.“ Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Der Privatkläger stellte sodann folgende Beweisanträge: