Die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2‘125.-- und der Gerichtsgebühr von Fr. 2‘000.--, wurden dem Staat auferlegt. Schliesslich wurde dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten ein Honorar in Höhe von insgesamt Fr. 6‘715.95 (inkl. Auslagen und 8 % Mehrwertsteuer) aus der Gerichtskasse entrichtet. Gegen dieses Urteil meldete A.____ mit Eingabe vom 8. September 2014 Berufung an. Mit Berufungserklärung vom 28. Oktober 2014 teilte der Privatkläger dem Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Strafrecht, (nachfolgend Kantonsgericht) mit, dass er das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich anfechte, und stellte folgende Rechtsbegehren: