Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 30. Oktober 2013 wurde B.____ der mehrfachen falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 StGB schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 60.-- sowie zu einer Busse von Fr. 1‘000.-- verurteilt. Dabei wurden ihr die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2‘175.-- auferlegt. Des Weiteren wurde sie dazu verurteilt, dem Privatkläger A.____ eine Parteientschädigung von Fr. 6‘806.40 zu bezahlen, wobei die Mehrforderung abgewiesen wurde.