wird in teilweiser Gutheissung der Berufung der Beschuldigten in den Ziffern 1 und 2 wie folgt geändert: 1. A.____ wird in Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 5. März 2014 der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 400.-- verurteilt, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen,