"1. A.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 5. März 2014 der groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 170.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von Fr. 850.--,