D. Was die wesentlichen verfahrensleitenden Verfügungen des Kantonsgerichts, Abteilung Strafrecht, betrifft, so wurde mit Verfügung vom 12. Januar 2015 die Staatsanwaltschaft gemäss ihrem Antrag in der Eingabe vom 29. Oktober 2014 von der Teilnahme an der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung dispensiert. Mit derselben Verfügung wurde angeordnet, dass die Beschuldigte zur Hauptverhandlung geladen wird und vor Kantonsgericht persönlich zu erscheinen hat.