Auf die Begründung des vorinstanzlichen Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen. B. Gegen dieses Urteil hat die Beschuldigte mit Eingabe vom 12. September 2014 die Berufung angemeldet. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 hat die Beschuldigte die Berufungserklärung eingereicht. Der Verteidiger der Beschuldigten, Advokat Erik Wassmer, beantragte mit Berufungserklärung vom 9. Oktober 2014, (Ziff. 1) die Beschuldigte sei in Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils von Schuld und Strafe freizusprechen; (Ziff. 2) dies unter o/e- Kostenfolge zu Lasten des Staates.