Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil des Strafgerichtsvizepräsidiums vom 2. September 2014 wurde A.____ in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Liestal, vom 5. März 2014 der groben Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 170.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 850.-- verurteilt, wobei im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen tritt.