d) Dem amtlichen Verteidiger Advokat Christoph Dumartheray wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 8'527.70 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 682.20), somit insgesamt CHF 9‘209.90, aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Der Beschuldigte B.____ ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung an den Kanton im Umfang von drei Fünfteln verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). Präsident Gerichtsschreiber