c) Dem amtlichen Verteidiger Advokat Dr. Luc Saner wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 8‘100.‒ (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 648.‒), somit insgesamt CHF 8‘748.‒, aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Der Beschuldigte C.____ ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtli- Seite 30 http://www.bl.ch/kantonsgericht chen Verteidigung an den Kanton verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).