b) Dem amtlichen Verteidiger Rechtsanwalt Patrick Héritier wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 4‘133.40 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 330.65), somit insgesamt CHF 4‘464.05, aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Der Beschuldigte D.____ ist zur Rückzahlung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung an den Kanton verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).