Seite 27 http://www.bl.ch/kantonsgericht und der Eventualanklage der sexuellen Belästigung gemäss Ziff. 1 der Zusatzanklage freigesprochen. III. B.____ 1. B.____ wird des Raubes, der Nötigung sowie des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und verurteilt, zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren, unter Anrechnung der vom 18. März 2013 bis zum 26. Mai 2014 ausgestandenen Auslieferungs- und Untersuchungshaft von insgesamt 434 Tagen,