zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren, unter Anrechnung der vom 5. März 2012 bis zum 4. September 2012 ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt 184 Tagen, sowie zu einer Busse von Fr. 200.--, im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen,