l) Insgesamt, in Würdigung sämtlicher Tat- und Täterkomponenten, erscheint eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren dem Verschulden und den persönlichen Umständen des Beschuldigten C.____ angemessen. Hinzu tritt die nicht angefochtene Übertretungsbusse von CHF 200.‒.