__ im vorliegenden Kontext, dass er mittels einer Lohnpfändung in der Lage war, die bestehenden Schulden um beachtliche CHF 18‘000.‒ zu reduzieren, wobei derzeit noch CHF 8‘000.‒ offen stehen. Dies wertet die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts durchaus als Zeichen von Reue und Einsicht zu Gunsten des Beschuldigten. Im Rahmen der Strafzumessung gilt es zu Gunsten des Beschuldigten überdies zu beachten, dass ihm die Resozialisierung weitgehend gelungen ist.