h) Aufgrund der zum qualifizierten Raub hinzutretenden Delikte (gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Nötigung, Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie mehrfache einfache Verletzung von Verkehrsregeln) ist die Einsatzstrafe spürbar zu er-