_ mit den Vorderrichtern zu beachten, dass sich C.____ den Tatplan, auch wenn er nicht in die ganze Planung involviert gewesen ist, dennoch angeeignet und bei dessen Umsetzung effektiv teilgenommen hat. Dies hat er freiwillig getan, auch wenn er diesbezüglich von seinem Halbbruder D.____ angefragt worden ist. Es ist davon auszugehen, dass C.____, nicht zuletzt auch aufgrund der sprachlichen Barriere zu B.____ bei der Tatausübung – abgesehen davon, dass er die Funktion des Fahrers bekleidet hat – keine tragende Rolle zugekommen ist. Insofern wiegt das objektive Tatverschulden von C.____ weniger schwer als dasjenige seiner Mittäter.