n) Zusammenfassend ist demnach die Freiheitsstrafe des Beschuldigten D.____ in teilweiser Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft von 3 ½ auf 5 Jahre zu erhöhen. 3.4 C.____ a) Zu guter Letzt ist die Strafzumessung hinsichtlich C.____ vorzunehmen. Betreffend C.____ beantragte die Staatsanwaltschaft anlässlich ihres Parteivortrages vor den Schranken des Kantonsgerichts für den eingetretenen Fall eines Schuldspruch hinsichtlich des Qualifikationsgrundes des Raubes gemäss Art. 140 Ziffer 3 StGB eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und verwies im Übrigen auf die zutreffenden Erwägungen des Strafgerichts.