Hinzu kommt, dass der Überfall zu Dritt in den eigenen vier Wänden des Opfers stattfand und dabei das gefesselte Opfer unter Schmerzen seinem Schicksal überlassen wurde, was gesamthaft zu einer Straferhöhung zu führen hat. Ebenfalls eine Straferhöhung bewirkt, dass D.____ beim brutalen, skrupellosen, hinterhältigen und ausserdem in der Überzahl begangenen sowie sorgfältig geplanten Raub zum Nachteil von F.____ (Fall 27 bzw. Ziffer V. der Anklageschrift resp. deren Erweiterung) nicht nur von Beginn weg freiwillig in massgeblicher Funktion mitgewirkt, sondern auch noch den eigenen (Halb-)Bruder in die Tat miteinbezogen hat.