Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht a) Betreffend D.____ beantragte die Staatsanwaltschaft anlässlich ihres Parteivortrages vor den Schranken des Kantonsgerichts aufgrund des zusätzlichen Qualifikationsgrundes der Bandenmässigkeit bei den Diebstählen sowie des qualifizierten Raubes eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und verwies im Übrigen auf die zutreffenden Erwägungen des Strafgerichts. b) Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten beantragte, es seien in Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils vom 26. Mai 2014 die Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft vollumfänglich abzuweisen.