____ mit seiner geringeren Rolle im Rahmen der Ausführung des Raubes methodisch erklären lässt, verbleibt vom Ergebnis her im Urteil der Vorinstanz eine augenscheinliche und überaus stossende Diskrepanz im Strafenvergleich der Mittäter. Hierbei ist nicht zu übersehen, dass sich die dem Beschuldigten D.____ attestierte Cannabissucht in casu gleich doppelt zu dessen Gunsten ausgewirkt hat, indem einerseits die Strafe aufgrund einer verminderten Schuldfähigkeit mittleren Ausmasses massiv reduziert und ihm zudem ein Aufschub des Strafvollzugs gewährt wurde. Dieses Missverhältnis der Bestrafung der beiden Mittäter im Vergleich zu B.__