Dementsprechend ist er der einzige, der zur kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung in Handschellen aus dem vorzeitigen Strafvollzug erschienen ist, während sich seine Mittäter seit der Tat weitgehend in Freiheit befunden haben, sich in ihren beruflichen Positionen längst wieder etablierten und die B.____ verwehrte Gelegenheit nutzen konnten, sich sozial zu reintegrieren. Auch wenn sich dieser Umstand bezüglich D.____ mit dem im Berufungsverfahren nicht angefochtenen Aufschub des Strafvollzugs zu Gunsten einer stationären Suchtbehandlung (vgl. hierzu die Erwägungen des Strafgerichts auf S. 153 ff.) und bezüglich C.__