__ begangenen Straftaten (Raub, Nötigung sowie Hausfriedensbruch) zusätzlich noch eine Vielzahl weiterer, teilweise ganz erheblicher Straftaten begingen (D.____: einfacher und gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, Hehlerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfacher Betäubungsmittelkonsum; C.____: gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie mehrfache einfache Verletzung von Verkehrsregeln). Obwohl der Beschuldigte B.____ somit im Vergleich zu D.____ und C.____ mit deutlichem Abstand am