Seite 17 http://www.bl.ch/kantonsgericht B.____ in diesem Kontext keine Strafminderung zugebilligt werden kann. Das Wohlverhalten seit der Tat stellt in der Regel keine besondere Leistung dar und ist daher als neutral zu werten (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_570/2010 vom 24. August 2010, E. 2.5, sowie 6B_242/2008 vom 24. September 2008, E. 2.1.2).