Anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung ergänzte der Beschuldigte zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen, dass er traurig sei im Gefängnis, da ihm seine Familie sehr fehle. Nach seiner Entlassung plane er, nach Italien zu gehen, um seine Papiere zu erneuern. Falls das nicht funktioniere, wolle er nach G.____ zurückkehren (vgl. Prot. KGer S. 25).