d) Bei dieser Rechtslage erweisen sich die Ausführungen der Vorinstanz betreffend der Nötigung vollumfänglich als zutreffend, weshalb in Anwendung von Art. 82 Abs. 4 StPO darauf verwiesen werden kann (Urteil der Vorinstanz, S. 27). Folgerichtig ist der Schuldspruch von B.____ hinsichtlich Art. 181 StGB in Abweisung seiner Berufung zu bestätigen. 2. Anklagefälle 2–4, 6–15, 17–26 und 28–32 (Ziffer II. der Anklageschrift; betrifft D.____): Gewerbs- und teilweise bandenmässiger Diebstahl […] Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Strafzumessung 3.1 Allgemeines