ALEXANDER NIGGLI /CHRISTOF RIEDO, Basler Kommentar StGB, 3. Aufl. 2013, Art. 140 N 13). Allerdings konnte in casu bezüglich des Sachverhalts nicht eruiert werden, welcher der drei Beschuldigten die gezielten Schläge gegen den Kopf von F.____ ausgeführt hat. Für die geplante Überwältigung von F.____ war zweifelsohne ein gewisses Mass an Gewalt notwendig (und somit von den Beschuldigten in Kauf genommen), jedoch ist deren geplante Art und Intensität nicht erstellt.